Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen sowie deren Finanzierung, wobei festgehalten wird, dass die Gesellschaft Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz ausschließlich zu gewerblichen Zwecken halten kann. Sie kann auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und verwalten, Darlehen an ihre Aktionäre oder an Dritte gewähren und sich für Verpflichtungen ihrer Aktionäre oder Dritter verbürgen oder garantieren. Die Gesellschaft kann zudem jede andere Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesen Zielen steht; sie kann insbesondere in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren und alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks geeignet sind oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen.