Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Förderung und dem Handel von Waren aller Art, insbesondere im Bereich von Küchenprodukten und Haushaltsartikeln. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Handelsgeschäfte, Finanzgeschäfte, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen, letztere jedoch nur soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.