jede nicht durch das Bundesgesetz über die Investitionskontrolle verbotene immobilienwirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere den Kauf, Verkauf, die Erschliessung, die Projektierung von Immobilien, den Bau, die Renovation, den Maklerdienst, die Vermietung und die Verwaltung von Immobilien sowie jede damit verbundene Nebentätigkeit; allgemein kann die Gesellschaft zudem alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen und dessen Entwicklung fördern, einschliesslich der Beteiligung an anderen Gesellschaften; die Gesellschaft kann Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient (vgl. Statuten für vollständigen Zweck)