Der Zweck der Gesellschaft ist die Unfallverhütung im Bereich der Elektrizität durch die Kontrolle von elektrischen Anlagen, gemäss den geltenden gesetzlichen und technischen Bestimmungen, insbesondere gemäss der Verordnung über Niederspannungsanlagen (NIV). Die Gesellschaft hat auch den Zweck, Beratung, Expertise und alle Leistungen im Bereich der elektrischen Sicherheit anzubieten, sowie die Organisation von Schulungen in diesen Bereichen und den Handel mit elektrischem Material. Die Gesellschaft kann zudem jede andere Tätigkeit ausüben, die einen direkten oder indirekten Bezug zu diesen Zielen hat; sie kann insbesondere Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen Unternehmen fusionieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung und Ausweitung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.