Die Schaffung und Pflege im Bereich Gartenbau und Landschaftsgärtnerei, sowie diverse Arbeiten im Bereich Außenanlagen und Naturschutz, sowie alle Tätigkeiten, die mit diesem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären und immobiliären Operationen durchführen, mit Ausnahme aller Operationen, die durch das LFAIE verboten sind, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck in Zusammenhang stehen; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, und Darlehen oder Garantien an Tochtergesellschaften, Gesellschafter oder Dritte gewähren.