Die Entwicklung einer Corebanking-Software sowie von IT-Tools und alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich aller Zahlungsakquisitions-Systeme, mit Ausnahme jeder genehmigungspflichtigen Tätigkeit, jeder Finanzdienstleistung im Sinne des Bundesgesetzes über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und jeder Finanzintermediärstätigkeit im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG). Sie kann Software und Tools für sich oder Dritte entwickeln, warten und betreiben und diese Dritten zur Verfügung stellen; sie kann Daten sammeln, archivieren und auswerten und alle Arten von Prognosemodellen entwickeln. Die Gesellschaft kann Kredite oder jede andere Form der Finanzierung an Gesellschaften derselben Gruppe gewähren sowie Sicherheiten jeder Art zugunsten von Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritten, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten an Vermögenswerten der Gesellschaft, gewähren.