Die Beratung von Unternehmern, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Restrukturierung, Unternehmensnachfolge und Management. Sie kann auch Mandate als Verwaltungsrätin übernehmen. Die Gesellschaft kann zudem alle kommerziellen, zivilen, finanziellen, industriellen, mobiliären und immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck verbunden sind oder die ihre Verwirklichung erleichtern. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern und Dritten Kredite gewähren, sich für von den Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme aller anderen finanziellen Verpflichtungen garantieren.