Die Gesellschaft verfolgt, im Sinne einer Holding, den Zweck, Beteiligungen an jeder Anwaltskanzlei in der Schweiz oder im Ausland zu erwerben, zu halten, zu veräussern, zu verwalten und zu führen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft kann auch an der Finanzierung der von ihr gehaltenen Gesellschaften im allgemeinen Interesse dieser teilnehmen. Die Gesellschaft kann insbesondere ihren Aktionären, Tochtergesellschaften oder Dritten Darlehen gewähren oder erhalten sowie Garantien und Sicherheiten einräumen. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle Transaktionen durchführen und alle Massnahmen ergreifen, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen.