Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften. Sie kann auch den Erwerb, das Halten, den Verkauf, die Entwicklung, die Verwaltung und den Handel mit Immobilien und Grundstücken im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vornehmen. Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobiliäre Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten; - an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; - und an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.