Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Nutzung und der Verkauf von Wohn- oder Geschäftsimmobilien in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme aller Transaktionen, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) unterliegen; die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels- oder Mobiliargeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, und sich in allen Formen an allen Unternehmen beteiligen, insbesondere durch den Erwerb von Beteiligungen an solchen Unternehmen; die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen; die Gesellschaft kann ihren Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen Darlehen gewähren und andere finanzielle Unterstützungen leisten.