Der Kauf, Verkauf, Bau, die Vermietung und Verwaltung von beweglichen und unbeweglichen Gütern; die Erbringung von Dienstleistungen für den Bau, insbesondere die Verwaltung, Beratung, Bauleitung, Koordination und wirtschaftliche Finanzkontrolle von Immobilienprojekten; die Beteiligung an Handels-, Industrie- und Immobilienunternehmen; die Durchführung von Finanzoperationen (mit Ausschluss der öffentlichen Kapitalbeschaffung); die Übernahme von Treuhandaufträgen. Die Gesellschaft kann Finanzierungs-, Sanierungsmaßnahmen ergreifen und allgemein zugunsten ihrer Aktionäre, der Gruppengesellschaften oder Dritter intervenieren, sowie ihnen Darlehen gewähren, alles auch ohne Rücksicht auf die Rentabilität der Operationen, sofern dies im Interesse der genannten Personen oder Unternehmen erforderlich ist.