Die Ausbeutung von Restaurants (warme und kalte Gastronomie, Dienstleistungen und Lieferungen), Cafés, Bars oder anderen Schankbetrieben mit den damit verbundenen Dienstleistungen; der Handel oder die Beteiligung an Gesellschaften mit ähnlichen Zwecken. Was die Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz betrifft, so beschränken sie sich auf Immobiliengesellschaften, deren Liegenschaften ausschließlich gewerblich genutzt werden. Die Gesellschaft kann, sei es für eigene Rechnung, sei es für Rechnung Dritter, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilienbezogenen oder mobilienbezogenen Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen beteiligt sein, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, und Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert, mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das LFAIE verboten sind.