Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Handel mit Lebensmitteln sowie jede Beratung auf den Gebieten der Hotellerie und Gastronomie. Als Nebenzweck kann die Gesellschaft, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - ihren Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.