alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere den Kauf, Verkauf, die Vermietung, Verwaltung, die Bauträgerschaft und den Maklerdienst, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Handels-, Finanz- und Immobiliengeschäfte tätigen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) an Gesellschafter oder Dritte Darlehen gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient; d) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.