Das Unternehmen hat zum Zweck die Vermögensverwaltung, insbesondere: das volle Eigentum, das nackte Eigentum, das Nießbrauchrecht, die unentgeltliche Überlassung an Aktionäre oder wirtschaftliche Begünstigte, den Bau, die Renovation, die Reparatur, die Ausstattung, die Verwaltung, die Verpachtung aller bebauten oder unbebauten Liegenschaften oder aller dinglichen Rechte, die es besitzt oder nutzt, durch Kauf, Tausch, Einbringung oder auf andere Weise, mit Ausnahme aller anderen Liegenschaften; den Kauf, Verkauf und die Vermietung aller Immobilien, insbesondere Wohnungen, Villen, Grundstücke usw.; den Kauf aller beweglichen Güter und die Verwaltung dieser beweglichen Güter; die Beteiligung an allen Gesellschaften; die Aufnahme von Darlehen bei Finanzinstituten für den Kauf der oben genannten Güter; die Bestellung von Hypotheken oder anderen dinglichen Sicherheiten auf die Gesellschaftsvermögen; und allgemein alle Transaktionen, die direkt oder indirekt mit den oben genannten zivilrechtlichen Tätigkeiten zusammenhängen und deren Durchführung erleichtern können. Von diesem Zweck ausgeschlossen sind alle Erwerbe von Liegenschaften in der Schweiz, die den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) widersprechen (für den vollständigen Zweck siehe Statuten).