Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Arbeiten im Zusammenhang mit Zimmerei, Holzbau, Schreinerei und energetischen Sanierungen; Bauleitung und Baustellenorganisation durchzuführen. Sie kann auch Tätigkeiten ausüben, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind, insbesondere den Handel, die Nutzung und das Management von Immobilien, den Bau, die Umwandlung, die Renovierung sowie den Wiederverkauf aller Immobilien und aller Immobilienrechte. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen alle Handels-, Finanz-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Verbindung stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.