Der Betrieb von Freizeitzentren sowie jede Tätigkeit im Bereich der Gastronomie; die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen; sie kann auch alle Finanz-, Treuhand-, Handels- oder Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte durchführen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks erforderlich sind; sie kann ihren Aktionären und Dritten Kredite oder Garantien gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren.