jede Tätigkeit im Bereich der Gastronomie, insbesondere der Betrieb von Buvetten und Restaurants. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielles (bewegliches oder unbewegliches) oder immaterielles Eigentum oder um Dienstleistungen handelt; hinsichtlich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.