In der Schweiz und im Ausland der Handel mit Kunstwerken sowie die Beratung und Vertretung von Dritten im Rahmen des Kunsthandels. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliaren und immobiliaren Geschäfte (mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch ihren Gesellschaftern Kredite gewähren und/oder sich für Kredite, die Dritte ihren Gesellschaftern gewähren, solidarisch verpflichten, bürgen oder sich als Bürge verpflichten.