Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung, den Betrieb und die Errichtung von öffentlichen Einrichtungen im Bereich der Hotellerie und Gastronomie. Sie kann auch Grundstücke erwerben, halten und veräußern, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in der Schweiz oder im Ausland in Zusammenhang stehen; den Gesellschaftern oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.