Der Kauf, Verkauf, die Verwaltung, die Führung, der Handel, die Ausbeutung, die Förderung und die Verwaltung von Immobilien. Bezüglich des Kaufs, Verkaufs und der Förderung von in der Schweiz gelegenen Immobilien werden diese sich auf eine ausschließlich gewerbliche Nutzung beschränken, gemäß dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA). Sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Transaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden sind, und sich in jeder Form an ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschaft kann direkte oder indirekte Finanzierungen, sei es in Form von Darlehen und/oder in jeder anderen Form der Finanzierung, gegen Entgelt oder nicht, an Dritte oder an Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie an ihre direkten oder indirekten Aktionäre und an Gesellschaften, an denen diese direkt oder indirekt beteiligt sind, bereitstellen. Die Gesellschaft kann auch jede Art von Sicherheiten oder Garantien bereitstellen, um ihre Verpflichtungen oder die Verpflichtungen jeder dieser Personen zu garantieren, einschließlich in Form von Pfandrechten, Abtretungen oder Übertragungen als Sicherheiten, Garantien aller Art oder Schadensersatzverpflichtungen, gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann diese Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien bereitstellen, auch wenn dies ausschließlich im Interesse Dritter oder von Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder im Interesse ihrer direkten oder indirekten Aktionäre oder von Gesellschaften, an denen diese direkt oder indirekt beteiligt sind, liegt.