Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Veräusserung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen, gleich welcher Art, durch den Erwerb von Aktien, Obligationen oder Anteilen und die Haltung von Forderungen in jeder anderen Form, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Grundstücke erwerben, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; sich an allen Unternehmen beteiligen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.