Die Politur, Satinierung, Dekoration und Veredelung von Gehäusen, Lünetten, Uhrengrundplatten; die Politur, Satinierung, Dekoration und Veredelung von Armbandgliedern und -schließen sowie Gürteln; die Politur, Satinierung, Dekoration und Veredelung von Schmuckstücken; die Endbearbeitung, Dekoration und Behandlung von Uhrwerkskomponenten; alle Dienstleistungen, Beratungen und damit verbundenen Tätigkeiten in den Bereichen Uhrmacherei, Mikrotechnik und Feinmechanik. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft, sei es für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilienbezogenen oder mobilienbezogenen Operationen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen und Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient, mit Ausnahme der Operationen, die durch das LFAIE verboten sind.