Die direkte oder indirekte Erwerbung und Verwaltung von Beteiligungen an anderen schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften, die Finanzierung von Konzernen sowie die Anlage- und Investitionstätigkeiten in der Schweiz oder im Ausland. Die Gesellschaft kann zudem alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der Gesellschaft und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern, insbesondere durch die Gründung von Niederlassungen in der Schweiz oder im Ausland, die Beteiligung an anderen Unternehmen ähnlicher Natur, schweizerischen oder ausländischen, sowie den Erwerb, die Veräußerung, Verwaltung und Belastung von Immobilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interventionsmaßnahmen zugunsten ihrer Aktionäre oder Dritter zu ergreifen; die Gesellschaft kann zudem Darlehen an Aktionäre, Konzerngesellschaften oder Dritte gewähren, wenn dies im Interesse einer oder aller vorgenannten Personen liegt.