Die Gesellschaft hat zum Zweck die Ausführung aller Arbeiten im Bereich Stuckateure- und Malerarbeiten, die Verlegung von Wandbelägen aller Art, den Bau und die Renovation im Bereich des Hochbaus sowie alle Arten von Arbeiten im Bereich der Gebäudereinigung und Conciergedienste (jedoch unter Ausschluss von Operationen, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind). Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobiliäre Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.