Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird die berufliche Vorsorge im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge für Alter, Hinterlassene und Invalidität und seiner Ausführungsbestimmungen für das Personal der angeschlossenen Unternehmen und deren Angehörige gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität gewährleistet. Die Stiftung kann höhere Leistungen als die gesetzlichen Mindestleistungen vorsehen, insbesondere im Falle von Krankheit und Unfall. Arbeitgeber als natürliche Personen können sich bei der Stiftung unter den gleichen Bedingungen wie die Arbeitnehmer versichern. Die Anschaffung an die Stiftung erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, die der Genehmigung des Stiftungsrats unterliegt und die Beziehungen zu den Arbeitgebern regelt. Eventuelle Rückversicherungserträge und Beteiligungen an den Gewinnen von Versicherungsgesellschaften können ganz oder teilweise zur Verbesserung der Vorsorge im Rahmen des Stiftungszwecks verwendet werden. Die Zuwendungen an die Stiftung sind endgültig und unwiderruflich und können niemals dem Zweck der Stiftung entzogen werden.