Alle Dienstleistungen und Beratungen im Bereich der Gesellschafts- und Vermögensverwaltung, insbesondere steuerliche Beratung, kommerzielle und organisatorische Beratung, Buchhaltung, Gründung und Domizilierung von Gesellschaften, ausgeschlossen sind jedoch alle Tätigkeiten als Finanzintermediär im Sinne des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BGBM), als Anbieter von Finanzdienstleistungen oder als Kundenberater im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG), als Vermögensverwalter oder Treuhänder im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG); die Gesellschaft kann für eigene oder fremde Rechnung alle Geschäfts-, Finanz- oder Wertpapiertransaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, und auf jede Art und Weise an allen ähnlichen Unternehmen oder Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihren Tätigkeiten haben; die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen.