Erwerb, Verkauf, Verwaltung, Führung und Halten von Beteiligungen an jeder Gesellschaft oder Unternehmung in der Schweiz und im Ausland, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: bezüglich ihres Ortes - in der Schweiz oder im Ausland; bezüglich ihres Gegenstandes - ob es sich um materielle (bewegliche oder unbewegliche) oder immaterielle Vermögenswerte oder Dienstleistungen handelt; bezüglich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Kreditverträge mit ihren Aktionären als Schuldnerin oder Gläubigerin abschließen oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.