Der Kauf, Verkauf und die Verwaltung von allen Immobilien. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären (direkten und indirekten) oder Schwestergesellschaften oder verbundenen Unternehmen Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren sowie alle erforderlichen Sicherheiten für die Verpflichtungen dieser Aktionäre und Gesellschaften bereitstellen, insbesondere durch die Bestellung von Pfandrechten, die treuhänderische Übertragung von Vermögenswerten der Gesellschaft oder die Ausstellung einer Garantie, unabhängig von deren Art. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Sie kann im eigenen Namen oder im Namen Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden sind, und sich in jeder Form an allen Unternehmen beteiligen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben.