direkt oder indirekt, in der Schweiz und im Ausland: alle Beratungen, Dienstleistungen und Unterstützungen bei der Führung, Verwaltung und Organisation von Unternehmen anzubieten; die Gründung, den Erwerb, die Vermietung, die Pacht und die Verwaltung von Handelsunternehmen, die Anmietung, die Einrichtung und den Betrieb von Betrieben, Handelsunternehmen, Fabriken und Werkstätten. Die Gesellschaft kann: Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland übernehmen, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder gründen; alle Geschäfts-, Industrie-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte durchführen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die sich direkt oder indirekt darauf beziehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.