Die Gesellschaft bezweckt, abgesehen von den durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäften:
a) Die Herstellung aller Produkte und Artikel, die sich auf die Zahnheilkunde beziehen, sowie aller zahnärztlichen Präparate;
b) Den Verkauf, die Vertretung, die Einfuhr und die Ausfuhr der vorgenannten Produkte und Artikel;
c) Den Abschluss aller industriellen, kommerziellen, finanziellen oder immobilienbezogenen Geschäfte, die sich auf die Gesellschaftsangelegenheiten beziehen oder dazu beitragen könnten, diese zu entwickeln;
d) Den Verkauf von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den industriellen Aktivitäten der Gesellschaft (Beratung, Produktentwicklung, Industrialisierungsprojekte).
Die Gesellschaft kann, innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland:
- jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, mobil oder immobil, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben;
- Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen;
- Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.