a) die Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen durch staatliche, gouvernementale, militärische oder paramilitärische Organe etc. zu verstärken; diese Verstärkung soll durch eine fördernde Wirkung in der Jugend auf die Menschenrechte erfolgen; b) nicht-violente Alternativen zur Verteidigung der Menschenrechte und zur Förderung des Friedens im Einklang mit internationalen Konventionen oder anderen Verträgen der Gerechtigkeit oder den Richtlinien der christlichen Kirchen durch bewährte und nachhaltige professionelle Mittel zu ermöglichen, insbesondere: bestehende Initiativen zu fördern und zu unterstützen und neue Methoden der aktiven Konfliktprävention zu entwickeln; c) Konfliktgebiete und potenzielle Konfliktgebiete zu beobachten; d) originelle Projekte, die im Rahmen der oben genannten Punkte entstehen, durch personelle und logistische Unterstützung zu fördern.