Die Führung eines Architekturbüros und insbesondere die Planung, die Bauleitung von Bauvorhaben im Bereich des Hochbaus, des Ingenieurwesens, der Urbanistik und des Designs, die Durchführung von Gutachten, die Erbringung von Beratungsleistungen sowie die Ausführung aller Tätigkeiten im Bauwesen, einschließlich Abbruch-, Bau-, Umbau-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Die Gesellschaft kann zudem in der Schweiz und im Ausland Immobilien erwerben, belasten, verwalten, verwerten und verkaufen sowie an Immobiliengesellschaften und -unternehmen mit Sitz und/oder Tätigkeit in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, soweit dies den geltenden Vorschriften entspricht. Die Gesellschaft kann schließlich alle kommerziellen, industriellen und finanziellen oder sonstigen Geschäfte tätigen, die als notwendig oder nützlich erachtet werden, um den Gesellschaftszweck zu erreichen oder zu verfolgen.