Ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Zweck der Gesellschaft ist die Halterung und Verwaltung von Grundstücken sowie die Entwicklung, Planung und Durchführung von Immobilienprojekten in der Schweiz und im Ausland im eigenen Namen und für Rechnung Dritter sowie die Erbringung anderer damit verbundener Dienstleistungen. Als Nebenzweck kann die Gesellschaft, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, auch: industrielle Schutzrechte, geistige Eigentumsrechte und Know-how erwerben, ausbeuten, verwalten und verkaufen; jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, ausüben; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen; an Aktionäre oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.