Die Führung und Koordination von Baustellen sowie des dort tätigen Personals, mit besonderer Spezialisierung auf die Organisation des täglichen Aufgabenplans des Baupersonals. Das Unternehmen kann die Tätigkeit eines Generalunternehmers ausüben, Beratung zur Baustellenführung anbieten, eigene oder fremde Baustellen beaufsichtigen, um in Verfahren, Aufgabenverteilung, Zuweisung von Verantwortlichkeiten, Zuweisung von regulären und außergewöhnlichen Arbeiten einzugreifen, Anweisungen geben und alles Notwendige tun, um die Baustellen zu optimieren. Das Unternehmen kann außerdem Immobilienprojekte durchführen, an anderen Unternehmen mit ähnlichem Zweck teilnehmen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen sowie alle Tätigkeiten ausführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind.