Das Vermögensmanagement als Vermögensverwalter im Sinne des LEFin. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verboten sind, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen. Die Gesellschaft kann auch alle Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit dem oben genannten Zweck zusammenhängen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen errichten und/oder Tochtergesellschaften gründen.