Die Vertretung, der Import und der Handel mit inländischen und ausländischen Produkten, wie z.B. Formsteine für Außenbeläge, Naturstein, Trockenmauern, Steinmauern, Zäune, Schwimmbäder, Saunen und jegliche Art von Materialien für die Außen- und Innenausstattung von Wohnhäusern und Industrieanlagen. Die Planung und Errichtung von Gärten, die Durchführung von Erdarbeiten und Erdbewegungen, die Verlegung aller vertriebenen Materialien, der Vertrieb und die Installation von Hausautomatisierungssystemen, elektrischen Anlagen einschließlich Solarpanele, thermischen Anlagen einschließlich Solar- und Geothermieanlagen, Klimaanlagen und Luftbehandlungsanlagen einschließlich industrieller Kühlanlagen, der Verkauf von Ausrüstungen für die Lebensmittelverarbeitung, -umwandlung und -verpackung. Das Einzelunternehmen kann die Installation aller vertretenen oder vertriebenen Materialien an andere Unternehmen des Fachgebiets übertragen. Das Einzelunternehmen kann Lebensmittel im Allgemeinen weiterverkaufen und vermarkten. Das Einzelunternehmen kann Zweigstellen/Lager in der ganzen Schweiz oder im Ausland eröffnen, um seinen Zweck zu fördern. Das Einzelunternehmen kann Arbeitskräfte für die Durchführung der Tätigkeiten einstellen und Vertreter oder externe Agenturen mit der Vertretung beauftragen.