Der Kauf, Verkauf, die Vermarktung, die Verteilung und die Vermittlung von Rohstoffen sowie die Beratung in diesem Zusammenhang; die Übernahme und die Vergabe von Agentur-, Mandats-, Kommissions- und Vertretungsaufträgen; die Handelsvermittlungs- und -verteilungsbeziehungen im Allgemeinen, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich oder notwendig sind. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Verträge abschließen, die zur Förderung des Gesellschaftszwecks geeignet sind und in Beziehung zum Erreichen des Gesellschaftszwecks stehen. Die Gesellschaft kann ferner alle notwendigen oder nützlichen Mobilien-, Immobilien- und Handelsgeschäfte für die Erreichung des Gesellschaftszwecks durchführen.