Betrieb einer Arztpraxis, insbesondere auf den Gebieten der Psychiatrie und Psychotherapie, vor allem für Kinder, Jugendliche und Familien, sowie sämtliche Dienstleistungen, die diesem Zweck dienen, insbesondere die Erstellung von Gutachten, die Supervision und die Ausbildung von Fachleuten auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, soweit diese nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.