Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an allen in der Schweiz oder im Ausland tätigen Unternehmen, die eine kommerzielle, immobilienbezogene, industrielle oder finanzielle Tätigkeit ausüben, mit Ausnahme von Beteiligungen an Gesellschaften, deren Zweck die Erwerbung von Immobilien in der Schweiz ist. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann Kredite aufnehmen oder jede Form von Kredit erhalten, kann Sicherheiten jeder Art leisten, um ihre Verpflichtungen oder die von Konzerngesellschaften zu sichern, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann Konzerngesellschaften auch finanzielle Unterstützung, Kredite, Vorschüsse oder Garantien gewähren. Sie kann zudem alle Geschäfts-, Finanz- oder Wertpapiertransaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen.