Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen in allen Formen an allen kommerziellen, industriellen, finanziellen und immobilienbezogenen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, für immobilienbezogene Beteiligungen in der Schweiz, unter Ausschluss aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterliegen. Und allgemein, für eigene Rechnung, alle Geschäfte, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen. Die Gesellschaft übt in der Schweiz keine Geschäfte aus, die nicht für ihre Verwaltung erforderlich sind. Die Gesellschaft kann zudem ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, für von ihren Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren und ihre Vermögenswerte verpfänden, um jede Forderung zu sichern.