Die Gesellschaft hat den Zweck, ein landwirtschaftliches Unternehmen zu betreiben. Sie kann alle Geschäfts-, Industrie- und Immobiliengeschäfte durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann Darlehen an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, für von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für alle Forderungen einsetzen.