Der Erwerb, die Verwaltung und die Nutzung, durch Vermietung oder anderweitig, aller Grundstücke und Immobilien, die von ihr erworben oder errichtet wurden, sowie aller ihr gehörenden Immobilienrechte, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Geschäfte. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen oder Gesellschaften mit einem ähnlichen Zweck erwerben oder gründen, alle Geschäfte, insbesondere finanzielle, immobilien- und mobilienbezogene Geschäfte, durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.