Die Gesellschaft hat zum Zweck: die Beteiligung, den Erwerb und die Übernahme von Anteilen an allen Unternehmen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, sowie die Verwaltung und Führung von Unternehmen. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; b) allgemein alle Geschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.