Die Schaffung, Pflege von Parks und Gärten sowie alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Außenanlage von privaten oder öffentlichen Grundstücken und alle üblichen Landschaftsgärtnerei-Aufgaben; die Gesellschaft kann, entweder in eigenem Namen oder im Namen von Dritten, alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobilienoperationen in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, und Darlehen oder Garantien an Tochtergesellschaften, Gesellschafter oder Dritte gewähren.