Der Handel, die Sammlung und die Förderung von Kunstwerken und Kunstgegenständen. Die Gesellschaft kann auch alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel, der Förderung und der Sammlung von Kunstwerken und Kunstgegenständen erbringen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeiten in der Schweiz und weltweit, im eigenen Namen oder in Verbindung mit Dritten, ausüben. Die Gesellschaft kann: Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; Immobilien erwerben, halten und veräußern. Der Erwerb von Immobilien in der Schweiz wird auf Immobilien mit ausschließlich kommerzieller Nutzung beschränkt; Anteile oder Beteiligungen an Unternehmen, Gesellschaften, Aktivitäten oder Vereinen ohne Unterschied, sei es durch Intervention oder auf andere Weise, in der Schweiz und im Ausland, erwerben, halten und veräußern. Im Hinblick auf Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz werden diese auf Immobiliengesellschaften beschränkt, deren Immobilien ausschließlich kommerziell genutzt werden. Sie kann diese Anteile oder Beteiligungen verwalten, verbessern und veräußern und an der Verwaltung, Leitung, Kontrolle oder Liquidation aller Gesellschaften, Unternehmen, Aktivitäten oder Vereine teilnehmen, an denen die Gesellschaft ein Interesse oder eine Beteiligung hat; geistige Eigentumsrechte, Marken, Muster und/oder Designs, auf welche Weise auch immer, erwerben, nutzen und ausüben; finanzielle Unterstützung, einschließlich Darlehen, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten aller Art, an ihre Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften, Muttergesellschaft oder jede andere verbundene Gesellschaft, gegen Entgelt oder unentgeltlich, leisten. Die Gesellschaft kann auch Darlehen, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten aller Art an Dritte gewähren; alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck verbunden sind oder die ihre Entwicklung fördern oder erleichtern.