Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Nutzung von Beteiligungen an Unternehmen, ausgenommen die durch das DBG verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann den Betrieb eines Metallverarbeitungsunternehmens führen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann Beteiligungen an allen Unternehmen erwerben oder solche Unternehmen gründen, alle Geschäfte tätigen und alle Funktionen übernehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann durch Investitionen in die mit ihrem Zweck verbundenen Tätigkeiten Werbung betreiben. Sie kann Aktionären oder Dritten Darlehen gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient.