Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen aller Art an Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland zu halten und zu verwalten, unter Vorbehalt der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann Darlehen an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, sich für von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandtiteln oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.