alle Immobiliengeschäfte, Verkauf, Vermittlung, Führung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie Beratung im Immobilienbereich, ausgenommen alle durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann zudem: an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.