Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung an und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland, unter Vorbehalt der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann Darlehen an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, sich für von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandtiteln oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte verpfänden, um jede Forderung zu sichern.